Schießmütze..... Wo steht die Regel?

  • Hallo an alle,
    ich habe schon mehrmals gelesen, dass Schießmützen mit Seitenklappen zum Herunterklappen ( z.B. ahg-Schießmütze) nur erlaubt sind, wenn die Seitenklappen befestigt sind ( am Klettverschluss).
    Doch nach langer Suche in der Sportordnung ( aktuellsten im Internet ) finde ich keine Reglementierung zu Schießmützen.Da dies nicht in der Sportordnung zu finden ist
    bin ich unschlüssig darüber ob ich es mir trauen kann auf der LM die Seitenklappen herunterzuklappen.

    Beste Grüße
    mouchehunter

  • Lass es besser, das könnte Ärger geben.

    Kopfbedeckungen, Seitenklappen an Brillen, etc, sind in 0.5.3.2 reglementiert. Da heißt es u.a., dass die Seitenblenden nicht über die Stirn rausragen dürfen und nur eine bestimmte Länge/Breite haben dürfen.

    Lass bei Deiner Mütze die Seitenklappen oben oder steig auf einen Visor um. Bei Bedarf darfst Du Dir unter den Visor auch Seitenblenden drunterschieben.

  • Danke für die Hilfe.
    Theoretisch, wenn ich die Blenden der Mütze auf 4cm Höhe abschneiden würde oder irgendwie befestigen würde wäre es aber zugelassen, oder ?

  • Wenn sie dann nicht über die Stirn reichen schon. ;)

    Die werden dann aber sehr kurz werden

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián