Hallo an alle,
ich habe schon mehrmals gelesen, dass Schießmützen mit Seitenklappen zum Herunterklappen ( z.B. ahg-Schießmütze) nur erlaubt sind, wenn die Seitenklappen befestigt sind ( am Klettverschluss).
Doch nach langer Suche in der Sportordnung ( aktuellsten im Internet ) finde ich keine Reglementierung zu Schießmützen.Da dies nicht in der Sportordnung zu finden ist
bin ich unschlüssig darüber ob ich es mir trauen kann auf der LM die Seitenklappen herunterzuklappen.
Beste Grüße
mouchehunter