Mit Leihwaffe in die Schweiz zum Wettbewerb

  • Eine meiner jugendlichen Schützinnen soll bei einem internationalen Wettbewerb in der Schweiz starten.
    Es fahren dort Trainer mit, jedoch niemand sonst von unserem Verein.

    Wie kommen sowohl die LuPi als auch die SpoPi juristisch sauber hin in Schweiz und wieder nach D-Land zurück?
    Für die Betreuer sind das ja Leihwaffen, wobei die SpoPi ja auf einer fremden WBK steht.
    Beantragen die Betreuer dann mit unserer WBK einen Eintrag in ihren EU Feuerwaffenpass?

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Pfingsten.

    Die hier beim Bundesverband Verantwortlichen sagen, es reiche eine Kopie der WBK, auf der die Waffe drauf ist (plus Leihschein, nehme ich mal an) ...
    Die Waffe(n) müssen doch sowieso, wenn überhaupt, auf den EFWP des "Importeurs", also des mitfahrenden Betreuers, nicht auf meinen (den ich nicht habe).

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  • Um eine, die auf meiner privaten WBK steht.
    Ich denke, mit dem Auto.

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  • ich würd euch empfehlen einen Leihschein zu beantragen.. Wer hier eine Waffe ohne
    Bürokratie auslehnt macht sich Strafbar (selbst bei mündigen Personen). Falls die Waffe bewiligungspflichtig ist wird dafür ein Waffenerwerbsschein (WES bei euch WBK) benötigt.
    https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpo…roschuere-d.pdf

    Kenn mich nicht wirklich aus aber laut Gesetz wird der Europäische Feuerwaffenpass und nicht nür der WBK benötigt:

    https://www.admin.ch/opc/de/classif…3208/index.html

  • Mich würde die Lösung auch interessieren, da auch eine meiner Schützinnen demnächst beim Alpen-Cup in der Schweiz mitschießen soll. Bei uns steht die Waffe allerdings auf einer Vereins-WBK und es fährt keiner aus dem Verein mit. Die Anreise erfolgt mit PKW.

  • Mir wurde gesagt, ganz easy mit einer normalen zeitlich befristeten Überlassung (Leihschein), die Bundestrainer würden sich um den Rest kümmern.
    Mal sehen.

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  • Das ist ja wirklich interessant. Da steht nämlich:

    Zitat

    Keine Bewilligung benötigen Jäger und Sportschützen, wenn sie mittels einer mitzuführen Einladung glaubhaft machen können, dass sie an einer Jagd- oder Sportveranstaltung teilnehmen werden.

    Das hätte ich so nicht erwartet.

  • Das rechtliche Problem sind hier NICHT die Schweizer, sondern die deutschen Behörden.
    Und wer übers Zollamt "Weil Autobahn" mit Waffen einreist, ist eh' selber schuld. Das ist Selbstmord.

  • Es hat offensichtlich mit ganz normalen Überlassungsscheinen geklappt, die 25m wurden schon geschossen, LP ist jetzt noch dran.
    So eine Einladung war da auch in der Info-Mail dabei.

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  • Die deutsche Mädchen-Auswahl hat mit der SpoPi Silber und mit der LuPi Gold geschafft!
    (Meine Kleine hat neben den beiden Mannschafts-Medaillen noch 1x eigenes Edelmetall geschossen)

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