Smartphone/Tablet am Spektiv erlaubt?

  • Hallo,

    gibt es in der Sportordnung Passagen, die der Montage eines Smartphones/Tablets ans Spektiv z.B. bei SpoPi oder FP Wettkämpfen widersprechen? Ich konnte spontan nichts finden, aber ein Kollege meinte, das es da was gäbe.

    Gruß
    PunktDe

    AMAT VICTORIA CURAM

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    Walther LG300XT alutec | Feinwerkbau 300S | Feinwerkbau 100 | HW 40 PCA | Hämmerli 208s (.22 lfb) | Walther P.38 (9x19mm)

  • Hallo,

    ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, dass es in der Schießstandordnung nicht erlaubt ist.


    Gruß
    Sebastian

    Wer mit einer Meyton-Anlage ein Problem hat, kann sich gerne melden.

  • Hallo erstmal in die Runde,

    Bezüglich der Elektronischenkopfhörer, diese sind erlaubt, solange sie keine Empfangseinrichtung haben. Heißt quasi kein Radio oder Funk.


    SpO Teil 0, Punkt 0.2 Sicherheitsbestimmungen:
    Während eines Wettkampfes ist Schützen, Trainern, Mannschaftsbetreuern und Zuschauern im Schützenstand und Zuschauerbereich die Verwendung von Mobiltelefonen, Funksprechgeräten oder ähnlichen Vorrichtungen verboten. Alle Mobiltelefone müssen abgeschaltet sein.

    Daraus ergibt sich das die Verwendung eines Smartphones/ Tablets nicht gestattet ist. Was im Training gemacht wird ist ein anderes Thema. Aber bei Wettkämpfen würde ich den Schützen darauf hinweisen, das es nicht gestattet ist.
    Mir stellt sich aber auch die Frage was will man mit den Dingern auf dem Stand?


    Mit sportlichen Grüßen

    Micha

  • Ich kenne die Antwort, aber verwirrend ist es trotzdem.

    Na dann klär uns doch mal auf und lass uns nicht doof sterben. ;) Würde mich nämlich auch interessieren, da meine Armbrust (wie alle (?) von Winzeler) einen elektronischen Abzug hat.

    Wobei die Regelung mit den elektronischen/elektrischen Geräten eh schon vom Aufbau her verbesserungsbedürftig ist. Erst wird gesagt, dass Gehörschutz mit Empfangseinrichtung verboten ist, nur um dann klarzustellen dass aber elektronisch dämmender Gehörschutz erlaubt ist. Dann werden generell alle elektronsichen/elektrischen Geräte (außer Hörhilfen) verboten um dann nochmal extra zu sagen, dass Mobiltelefone und Co. verboten sind (sind die nicht eh schon elektronisch?).

    Also ich kenne das eher so, dass man erst die Generalnorm nennt ("alles elektronische ist verboten") und dass danach dann die paar Ausnahmen kommen (Gehörschutz, Hörhilfe, ...). Wenn ich dann noch was betonen will (z.B. dass das auch für Trainer und Zuschauer gilt), setze ich noch einen Satz hintendran ... Aber nicht so ein Durcheinander in drei hintereinander folgenden Absätzen.

    Mir stellt sich aber auch die Frage was will man mit den Dingern auf dem Stand?

    Ich hab bei einer Landesmeisterschaft bei der SpoPi Präzision mal einen gesehen, der sich eine riesen (mechanische) Stoppuhr ans Stativ geschraubt hat um zu sehen, wieviel Zeit er noch hat.

    Sind (elektrische) Uhren dann eigentlich verboten, mechanische dagegen erlaubt??? Lassen wir das besser ... die Frage mit dem elektronischen Abzug würde mich eher interessieren.

    Einmal editiert, zuletzt von GroMar (4. Februar 2016 um 13:15)

  • Meines Wissens nach sind Stoppuhren erlaubt egal wie groß sie sind.
    Bezüglich eines elektronischen Abzuges kann ich nichts gegenteiliges finden.
    Heißt in meiner Betrachtungsweise, der SpO, dass er erlaubt ist. Sonst hätten viele Topschützen bereits viele Jahre was falsch gemacht und sind dafür nicht bestraft worden.

    Zur Schreibweise der SpO muss ich auch sagen, dass es manchmal sehr verwirrend ist. Aber ein erfahrener Kampfrichter es immer zum Wohl des Schützen auslegen wird. So ist meine Einstellung jedenfalls, gegenüber den Schützen.
    Mit den elektronischen Geräten wird sich denke ich noch einiges ändern müssen, da ja Meyton und andere Anbieter mittlerweile ja auch die Steuerung der Anlagen über diese Dinger zulassen.

  • Das Smartphone/Tablet ist ja nicht als Kommunikationsgerät (Mobilfunkgerät im Sinne der Sportordnung) im Einsatz sondern lediglich im Einsatz als Videokamera, mit dem das Bild des Spektivs auf das Display verlagert wird.

    Eine Meyton Anlage ist dann ja auch nicht erlaubt und auch jede Stoppuhr (oder gar eine Timer-App) darf nicht betrieben werden - Ziel verfehlt!

    Stichwort Meyton: Hier findet sich auch die Antwort auf die Frage "Mir stellt sich aber auch die Frage was will man mit den Dingern auf dem Stand?"...ich kann natürlich auch ganz "Old-school ohne Spektiv" nach jedem Schuss nach vorne laufen und mir den Treffer ansehen...kann ich, will ich aber nicht. Ist in meinen Augen die logische Weiterführung des Spektivs: Spektiv mit Monitor.

    In meinen Augen zielt die Sportordnung auf Kommunikationseinrichtungen ab, um dem Schützen keine Hilfe von außen zukommen zu lassen. Aber alles andere kann doch nicht ernsthaft inkludiert sein. Bei der DM habe ich z.B. auch etliche mit elektronischen Uhren am Stand gesehen.

    AMAT VICTORIA CURAM

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  • Gegen die Uhren sagt ja auch keiner was. Aber ein Handy am Spektiv ermöglicht das empfangen von Nachrichten. Und das ist nicht erlaubt. Als Kampfrichter kann man ja nicht die ganze Zeit hinter einem Schützen stehen und beobachten ob er nur filmt oder Nachrichten bekommt.
    Dein Wunsch auf einen Bildschirm zuschauen statt durch das Okular kann ich nachvollziehen. Und ich kann auch nur das auslegen, was in der SpO steht. Und ich würde es nicht dulden auf dem Stand, jedenfalls im Wettkampf. Im Training kannst du machen was du willst, wenn es keinen stört.

    Timer-App´s sind da mit inbegriffen und sind nicht gestattet.

  • Also nur zur Klarstellung: Das mit der Stoppuhr hab ich nur erwähnt, weil es damals witzig aussah und jeder (Kampfrichterteam eingeschlossen) erst mal doof geschaut hat. Gemeckert hat aber niemand. Die Frage mit der Stoppuhr war jetzt eher ironisch gemeint ...

    @PunktDe
    Ein Smartphone bleibt halt ein Telefon - egal ob ich es als Stoppuhr verwende oder als Bildschirm für das Spektiv. Das Teil kann immer noch losbimmeln und deinen Nachbarn stören oder es kann Dir jemand Nachrichten während des Schießens schicken und Dich damit coachen. Darauf zielt ja die Regelung in der SpO letztendlich ab. Gleiches gilt fürs Tablet.

    Mit den elektronischen Geräten wird sich denke ich noch einiges ändern müssen, da ja Meyton und andere Anbieter mittlerweile ja auch die Steuerung der Anlagen über diese Dinger zulassen.

    Das betrifft dann aber den Trainingsbetrieb, da kann ja eh jeder (fast alles) machen. Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass ich bei der nächsten Kreismeisterschaft die elektronische Anlage mit meinem (privaten) Tablet steuere. Da weisst Du ja als Kampfrichter nicht, was jetzt in dem Tablet so abgeht und ob nicht irgendwo eine App versteckt ist, die zu jedem Schuss 0,5 Ringe dazuaddiert. Außerdem kann das Teil dann auch noch Nachrichten empfangen, wobei wir wieder beim Thema wären ...

  • ... Aber ein Handy am Spektiv ermöglicht das empfangen von Nachrichten. Und das ist nicht erlaubt. Als Kampfrichter kann man ja nicht die ganze Zeit hinter einem Schützen stehen und beobachten ob er nur filmt oder Nachrichten bekommt...

    Ein Tablet oder Smartphone ist ohne SIM Karte oder deaktivierten Verbindungen nicht dazu in der Lage Nachrichten zu empfangen. Das den Geräten diese Option zugeschrieben wird ist zwar verständlich, aber ebenso engstirnig! Wie/womit soll denn die erwünschte Funktion (Bilddarstellung) erreicht werden? Wenn Nachrichtenübermittlung nicht erwünscht ist (weil ja Zurufe oder andere Signale noch nie dafür verwendet wurden) dann muss es wegen mir mit einem Störsender unterbunden werden. Ich kann doch nicht aufgrund einer unerwünschten (abschaltbaren) Funktion ein komplettes Gerät verbannen...wir fordern doch auch die sportliche Anerkennung unserer Sportgeräte, obwohl man damit ebenfalls "schlimmes" tun könnte.

    AMAT VICTORIA CURAM

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  • Nachrichten zu empfangen ist auch ohne SIM möglich. Da reicht eine WLAN-Verbindung für aus. Der Einsatz von Störsendern ist nicht gestattet im privaten Bereich, denn damit werden auch andere Funksignale gestört.

    • Das betrifft dann aber den Trainingsbetrieb, da kann ja eh jeder (fast alles) machen. Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass ich bei der nächsten Kreismeisterschaft die elektronische Anlage mit meinem (privaten) Tablet steuere. Da weisst Du ja als Kampfrichter nicht, was jetzt in dem Tablet so abgeht und ob nicht irgendwo eine App versteckt ist, die zu jedem Schuss 0,5 Ringe dazuaddiert.

    Das es das eigene Smartphone seien wird glaube ich nicht aber Meyton bietet das ja an. Das da was manipuliert werden kann glaube ich nicht, denn alles wird auf dem Server protokolliert und bleibt somit nachvollziehbar. Habe mal ne Seite aus dem Meyton-Prospekt rausgesucht.

    Aber das bringt uns bei der Frage nicht weiter. OB das Smartphone am Spektiv erlaubt ist.
    Da bleibe ich bei meiner Meinung, das es nicht gestattet ist, egal ob mit oder ohne SIM. Es ist und bleibt ein Handy, das ist elektronisch und ist gem. SpO Teil 0 nicht gestattet. Punkt aus Ende.

  • Der Einsatz von Störsendern ist nicht gestattet im privaten Bereich, denn damit werden auch andere Funksignale gestört.

    Z.B. die mittels Wlan vernetzten elektronischen Schießanlagen. ;)

    Darf ich nochmal die Frage auf den Tisch bringen, warum elektronische Abzüge erlaubt sind?

  • Selbst der Kraftfahrer nimmt nachdem er es oft genug gebührenpfichtig auch von Gerichten erklärt bekommen hat hin, das ein Handy ein Telefon, ist auch wenn man es als Wecker, Navi, Radio und sonstwas verwenden kann.

    Nur mal als Denkanstoß!

  • na ich denk der e-Abzug an der SpoPi/LuPi & Co. fällt nicht unter diese Verboitsregelung weil es ja "Teil des Sportgeräts" ist und nicht ein extra Gerät was vom Schützen mitgebracht wird.

    Die Begründung warum technische Geräte (außer Hörgeräte) verboten sind würd mich eher interessieren.

    So von wegen "Störung des Schießbetriebs" würd ich ja auch ausschließen, wenn man bedenkt was in manchen Wettkämpfen an Lärmpegel herrscht is n Handy nix dagegen. Letztens bei nem Rundenkampf LuPi 2. Bundesliga da gewesen zum kucken, da kam man sich ja fast vor wie aufm Oktoberfest, und das 3m hinter den Schützen.

  • Die Begründung warum technische Geräte (außer Hörgeräte) verboten sind würd mich eher interessieren.

    z.B. weil die Kontaktaufnahme mit dem Schützen nicht vorgesehen ist.


    na ich denk der e-Abzug an der SpoPi/LuPi & Co. fällt nicht unter diese Verboitsregelung weil es ja "Teil des Sportgeräts" ist und nicht ein extra Gerät was vom Schützen mitgebracht wird.

    einfach mal bei einem Wettkampf Protest einlegen und die Begründung abwarten.

  • Einfach Verband wechseln und lächeln.

    War ja klar, dass irgendwann so ein unqualifizierter Spruch daher kommt! Der gehört ja schon zum Standardprogramm jeder Diskussion hier ...

    Ich bin zukünftig dafür, dass als zweiten Beitrag zukünftig immer ein Moderator postet: "Der DSB ist ein doofer Verband"! Dann haben wir das wenigstens hinter uns!

  • Einfach Verband wechseln und lächeln.

    ich frage mich welcher Verband gestattet denn Handys am Schützenstand. Mir ist da nichts bekannt aber ich nehme gerne jede Information entgegen. Dann kann man das ja mal an die TK weitergeben und sehen wie die dann entscheiden.