Teilnahme an Kreismeisterschaften in verschiedenen Kreisen

  • 1. brauchst bzw. kannst du das im lfd. Sportjahr nicht ändern weil ein Wechsel innerhalb diesem ohnehin nicht möglich ist.

    2. wird der Wettkampfpass sowieso jedes Jahr neu beantragt und man jedes mal neu angeben muss welche Disziplin man in einem Zweitverein schießen will.


  • 2. wird der Wettkampfpass sowieso jedes Jahr neu beantragt und man jedes mal neu angeben muss welche Disziplin man in einem Zweitverein schießen will.

    Ist das wahr?
    Ich habe meinen Pass jetzt seit drei Jahren. Bis jetzt hat keiner gesagt, dass ich einen neuen brauche.

  • Beim Hessischen Schützenverband (evtl. wird dies in anderen Landesverbänden anders geregelt) werden die Wettkampfpässe automatisch mit den identischen Einträgen des Vorjahrs erzeugt. Gewünschte Änderungen oder auch Abmeldung eines Wettkampfpasses (falls der Schütze diesen nicht mehr benötigt) müssen bis zum jeweils 01.10. in einem Online-Meldeverfahren beantragt werden.

  • Hallo,

    gibt's in Bayern nicht, da wird nur bei einer Änderung der Schützenpass neu ausgestellt ...

    VG

    C-Trainer DOSB - Steyr Challenge - Anschütz 1913 in Tesro Evolution-Schaft mit Simalux ZF - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance

  • Jeder LV hat so seine eigenen Regelungen bezüglich der Gültigkeit von Wettkampfpässen und z.B. Klassenerklärungen. Da muss man sich jeweils im LV kundig machen, was da gilt. Fakt ist auf jeden Fall, dass man pro Wettkampfjahr jeweils PRO DISZIPLIN nur für einen Verein starten kann (und zwar getrennt nach Meisterschaft und Liga, also kann man pro Disziplin ein Startrecht für die Liga und ein anderes für einen anderen Verein in der Meisterschaft haben). Und nach SpO auch nur zusammen in Einzel und Mannschaft (BL lassen wir mal als Sonderfall der Mannschaftsmeisterschaft außen vor). Im Wettkampfpass stehen i.d.R. nur die Meisterschaftsstartrechte. Klar ist auch, dass man in jedem Verein Mitglied sein muss, für den man startet. Ob es im Verein da Unterschiede zwischen "Vollmitglied" und "sportliches Mitglied" gibt, muss jeder Verein selbst wissen. Auf Ebene der LV und des DSB gibt es da keine Unterschiede. Also alle zahlen den gleichen Beitrag.

  • Hallo,

    und um die Diskussion noch auf einen anderen Aspekt zu bringen: In Bayern brauchst Du bei der Landesmeisterschaft den Schützenpass nicht mehr vorzeigen - höchstens die übereifrige Aufsicht will ihn sehen X(. Gem. Startkarte reicht dieselbige zusammen mit einem Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass, kein Führerschein).

    Das sieht fast so aus, als ob es eine durchgängige Datenbank geben würde. Kann aber auch sein, dass der "unterste Kontrolleur" - das ist bei uns der Gausportleiter - prüfen muss, ob die Startberechtigung vorhanden ist und die höheren Meisterschaften vertrauen dem einfach.

    Gruß

    Konrad

    Über 30 Jahre aktives Schiessen und immer noch was zum dazulernen!

  • Hallo,

    In Bayern gibt es tatsächlich eine durchgängige Datenbank, in der alle Schützendaten hinterlegt sind.

    Gruß

    SebastianL

    Wer mit einer Meyton-Anlage ein Problem hat, kann sich gerne melden.

  • Hallo

    Auf der Startkarte zur Landesmeisterschaft steht

    "...Zur Kontrolle der Startrechte ist bei allen Wettbewerben die Startkarte, der Schützenausweis des BSSB und der Personalausweis mitzuführen. "

    Also doch lieber den Schützenausweis mit vorzeigen.

    Gruß Tom

  • In Bayern brauchst Du bei der Landesmeisterschaft den Schützenpass nicht mehr vorzeigen - höchstens die übereifrige Aufsicht will ihn sehen X(

    Dann darf sich aber keiner beschweren, wenn er an eine übereifrige Aufsicht gerät 8)

    0.7.3 Wettkampfpässe

    Zur Kontrolle der Startberechtigung ist bei allen Starts ein Wettkampfpass sowie bei Personen ab dem 16.

    Lebensjahr ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass/Personalausweis oder Europäischer Feuerwaffen -

    pass) mitzuführen. Aus diesem Wettkampfpass muss ersichtlich sein, für welche Vereine und in welchen

    Wettbewerben der Teilnehmer startberechtigt ist. Diese Ausweise sind vorzuzeigen.

    Die Verwendung von datengestützten Pässen ist grundsätzlich möglich. Die Landesverbände müssen bei

    der deutschen Meisterschaft entsprechende Lesegeräte der Wettkampfleitung zur Verfügung stellen.

    Kann der Schütze bei Beginn des Wettkampfes den Indentiätsnachweis nicht vorweisen, darf er zwar

    starten, wird aber mit Abzug von zwei Ringen bzw. einem Treffer in der ersten Serie bestraft. Wenn er bis

    zur Einspruchsfirst seines Wettbewerbes diesen nicht erbringt wird sein Ergebnis annulliert. Eine Zeitgutschrift

    erfolgt nicht.

    Der Wettkampfpass muss folgende Angaben enthalten:

    1. Name und Vorname,

    2. Geburtsdatum,

    3. Verein/Verband,

    4. Klasse (bei der Wahl einer leistungsstärkeren Wettkampfklasse),

    5. Starterlaubnis für weitere Vereine,

    6. Wettbewerbe, die für weitere Vereine geschossen werden,

    7. Genehmigung von Hilfsmitteln,

    8. ausstellende Sportstelle,

    9. Ausstellungsdatum und ggf. Gültigkeitsdauer.

    Die Starterlaubnis geht bei Vereinswechsel innerhalb eines Sportjahres grundsätzlich nicht auf den neuen

    Verein über (Ausnahme siehe Ligastatut).

    Bei Wechsel des Wohnortes (mit entsprechender Entfernung) innerhalb eines Sportjahres kann ein Schütze

    den Verein mit sofortiger Wirkung wechseln. Zur erstmaligen Teilnahme an Wettkämpfen bedarf es auf

    Antrag des neuen Vereins der Zustimmung des zuständigen Landesverbandes. Ab der Qualifikation zur

    Landesmeisterschaft ist ein Wechsel im laufenden Sportjahr nicht mehr möglich.

    Die Starterlaubnis kann nur vor Beginn des Sportjahres auf Antrag des Schützen geändert werden.

    Die Landesverbände können für die Ausstellung eines Wettkampfpasses eine Bearbeitungsfrist festsetzen,

    während der Bearbeitungszeit kann der Schütze an Wettkämpfen nicht teilnehmen.

    Andersherum bekommen auch Starter, zumeist Junioren, Probleme wenn auf einmal ein Personalausweis verlangt wird, wird auch nicht bei allen Meisterschaften so gehandhabt und die haben noch nicht alle einen Perso "auf Tasche".

  • Ich kenne mehrere LV, deren Ausweise diesen Kriterien gar nicht genügen. Da sind eine ganze Reihe dieser Daten gar nicht drauf. Eine Prüfung der Daten ist z.B. nur Online mittels Mitgliederdatenbank möglich. Aber nicht jeder Verantwortliche hat entsprechende Rechte auf diese Datenbanken. da steckt also viel Theorie dahinter.

    Sollte mich ein Verantwortlicher tatsächlich wegen eines nicht vorhandenen Wettkampfpasses disqualifizieren wollen, dann werden noch ganz andere Dinge geprüft. :) Übrigens, einige Ausschreibungen zu den LM enthalten Regelungen über "Strafgebühren" für einen nicht vorhandenen Wettkampfpass. Also scheint es auch ohne zu gehen, sonst würde diese Regelung ja keinen Sinn machen.

  • Ich kenne mehrere LV, deren Ausweise diesen Kriterien gar nicht genügen. Da sind eine ganze Reihe dieser Daten gar nicht drauf. Eine Prüfung der Daten ist z.B. nur Online mittels Mitgliederdatenbank möglich. Aber nicht jeder Verantwortliche hat entsprechende Rechte auf diese Datenbanken. da steckt also viel Theorie dahinter.

    In der Tat werden die meisten Daten nicht aus der Karte ersichtlich sein, aufgedruckt sind sie nicht alle und auf dem Chip wird auch nur ein Verweis auf deinen Datensatz in einer Datenbank sein. Ist doch auch legitim. "Die Verwendung von datengestützten Pässen ist grundsätzlich möglich." Und da dieses System grundsätzlich in den Landesverbänden funktioniert wird bei fehlenden Rechten nicht das System das Problem sein sondern ein Kompetenzgerangel im Verband oder falsche Prozesse. Kann man jetzt keinem ankreiden wenn es hier und da nicht funktioniert.

    Übrigens, einige Ausschreibungen zu den LM enthalten Regelungen über "Strafgebühren" für einen nicht vorhandenen Wettkampfpass. Also scheint es auch ohne zu gehen, sonst würde diese Regelung ja keinen Sinn machen.

    Wenn es ohne geht, dann ist es doch in Ordnung. Aber wenn einer verlangt wird, dann darf man sich in einem LV, in dem es einen gibt, nicht beschweren, dass man mit Ringabzug oder Disqualifikation bestraft wird, es wäre legitim.

    Die Bayern verlangen keinen, auf der DM reicht glaub ich auch der ein Dokument zur Identitätsfeststellung wie ein Personalausweis aus, schaust Du dir die Ergebnislisten vom NSSV oder NWDSB an, da werden Ringabzüge nach 0.7.3 und auch Disqualifikationen getätigt.