• Welche Generation? Steht innen am Rahmen wenn du die Trommel ausschwenkst (686-1 bis 686-6 ) Wie viel Zoll Lauflänge? Geflutete oder ungeflutete Trommel? Bilder wären schön, ich wüsste jemand der einen sucht.

    Axel

  • Hallo,
    möchte einen Revolver Target 686 mit Nillgriff verkaufen. Super Zustand, wenig geschossen. Was bekommt man dafür noch?
    Zehnertreff

    Stell den Beitrag doch lieber unter "Biete" ein bzw. lass ihn dorthin verschieben.

    Mit freundlichem Schützengruß!


  • Stell den Beitrag doch lieber unter "Biete" ein bzw. lass ihn dorthin verschieben.


    Was an der fehlenden Waffenhandelslizenz nichts ändert.

    Axel

  • Was an der fehlenden Waffenhandelslizenz nichts ändert.

    Seit wann braucht man, wenn man seine eigene Waffe (so verstehe ich zehnertreff jedenfalls) verkauft, eine Waffenhandelslizenz???????

    Und auch wenn er "nur" für einen Schützenbruder vermittelt, benötigt er keine Waffenhandelslizenz!

    Wesshalb meinst du denn, er bräuchte eine? ?(

    Eine WHL benötigt man zum gewerblichen Handel mit Schusswaffen/Munition und das dürfte wohl nicht zutreffen!

    Mit freundlichem Schützengruß!

  • Hallo Axel,

    will nicht hier verkaufen. EIn Bekannter hat bereits einen Eintrag in der WBK und testet ihn gerade. Er will ihn auch erwerben.
    Da ich ein Gewehrschütze, bin hab ich von Kurzwaffen keine Ahnung. Daher meine Frage nach einem Preisvorschlag.
    Danke für Deine Hinweise.
    Zehnertreff

  • Eine WHL benötigt man zum gewerblichen Handel mit Schusswaffen/Munition und das dürfte wohl nicht zutreffen!

    Es gibt wohl Stimmen, welche die Auffassung vertreten, dass das Betreiben einer Onlineplattform über die derartige Gegenstände vermittelt werden für die eine Erwerbserlaubnis erforderlich sind, den Verdacht nahelegen ... Vielleicht schreibt Carcano etwas dazu. Würde mich auch interessieren, ob das so heiß gegessen wird oder nur der Paranoia einiger Forenbetreiber entspringt.

    Axel

  • Es gibt wohl Stimmen, welche die Auffassung vertreten, dass das Betreiben einer Onlineplattform über die derartige Gegenstände vermittelt werden für die eine Erwerbserlaubnis erforderlich sind, den Verdacht nahelegen


    Wenn man es so auslegen würde, würde es eGun und die anderen Waffen-Verkaufsplattformen (für private Anbieter) nicht geben.
    Solange man nicht gewerblich Handelt (ab einer gewissen Verkaufszahl gilt man als gewerblich), benötigt man auch keine WHL.

    Wenn man z.B. vor 10 Jahren eine Pistole für 900€ gekauft hat und sie nun (warum auch immer) verkauft und dafür jetzt 1300€ bekommt, handelt man ja auch nicht gewerblich, obwohl man Gewinn gemacht hat.

    Wenn man aber über seinen Jagdschein massenhaft Langwaffen erwirbt, und die sofort "weiterschiebt", dann ist man sicherlich gewerblich!

    Das ist genauso wie z.B. im Autohandel, wenn ich 10 Autos auf dem Hof stehen habe und alle zum Verkauf stehen, dann bin ich sicherlich ein Händler (oder habe eine unglaublich große Familie :D ).


    Wenn ich aber mein Auto nach 2 Jahren über eBay verkaufe, handele ich sicher nicht gewerblich.


    Wenn es um die "gewinnerziehlungs Absicht" geht, dann handelt wohl jeder, der irgendetwas verkauft, gewerblich! Oder wer will nicht so viel Geld wie möglich bekommen? ?(

    Mit freundlichem Schützengruß!

  • Wenn man es so auslegen würde, würde es eGun und die anderen Waffen-Verkaufsplattformen (für private Anbieter) nicht geben.

    eGun hat wohl eine Waffenhandelserlaubnis (siehe deren Impressum). Es gibt ja wahrscheinlich deswegen auch genügend andere Plattformen auf denen nur erlaubnisfreie Waffen/Munition gehandelt werden.

  • Es gibt wohl Stimmen, welche die Auffassung vertreten, dass das Betreiben einer Onlineplattform über die derartige Gegenstände vermittelt werden für die eine Erwerbserlaubnis erforderlich sind, den Verdacht nahelegen ... Vielleicht schreibt Carcano etwas dazu. Würde mich auch interessieren, ob das so heiß gegessen wird oder nur der Paranoia einiger Forenbetreiber entspringt.

    EGun hat sich im Nachhinein eine Waffenhandelserlaubnis beschafft. Ein ursprünglich geführtes Ermittlungsverfahren wurde auf wundersame Weise eingestellt n(und das ausgerechnet unter der Ägde des RP Darmstadt !). Dass es auf eGun nun seinerseits eine Reihe von "Vermittlern" ohne WHE gibt, es noch einmal eine andere Sache. Aber die Behörden gehen dem regelmäßig nach.

    Grundsätzlich richtig ist nämlich die Aussage, das auch das "bloße" gewerbliche Vermitten von Waffen eine erlaubnispflichtige Tätigkeit darstellt, steht ja so im Gesetz. Das bloße offene Einstellen einer Nachfrage oder eines Verkaufsangebots in eine Online-Plattform ist aber kein "Vermitteln"; genauso wenig wie es Kleinanzeigen in Printmedien sind.

    Carcano

  • Das bloße offene Einstellen einer Nachfrage oder eines Verkaufsangebots in eine Online-Plattform ist aber kein "Vermitteln"; genauso wenig wie es Kleinanzeigen in Printmedien sind.

    das meine ich ja auch!

    Und ich denke, dass es auch legal ist, hier im Forum erlaubnispflichtige Waffen/Munition anzubieten, da dafür ja keine Gebühren anfallen, das Meisterschützen-Forum also nichts davon hat!

    Wenn es nicht legal ist, dürften hier auch KEINE LG/LP angeboten werden, weil man für den Handel mit ihnen ebenfalls eine WHL benötigt!
    Dann dürften hier nur noch Zubehörteile und Diabolos angeboten werden ...

    Mit freundlichem Schützengruß!