Der DSB gibt eine Studie in Auftrag und wird von den Medien vernascht

  • Stimmt. Die Inhaber dieser Ausbildungen wissen aber normalerweise sehr genau, was sie dürfen und was sie nicht dürfen,

    Bist du da nicht ein wenig optimistisch ? Ich glaube ja nicht, dass bei euch mehr Wissende vorhanden sind als bei uns, und wenn ich mich hier mit dem einen oder anderen unterhalte, was er denn mit seiner Lizenz alles darf, dann schlackert man manchmal mit den Ohren. Und dieses Schlackern wird um so stärker, je länger die Ausbildung schon vorbei ist. ;(

    So benötigt ein Jugendtrainer bei uns die Ausbildung zum Schießleiter für Luftdruckwaffen und die Ausbildung zum Vereinsübungsleiter. Die Frage, ob ein Standaufsichtslehrgang und eine Jugendbasislizenz ebenfalls dafür ausreichen, müsste man ggf. erstmal klären. Und da gibt's bestimmt noch viele regionale Besonderheiten.

    Fraglich scheint mir, was hier "Jugendtrainer" sein soll. Handelt es sich um einen Trainer auf höherer Ebene, für die diese auch selbst die Definition festlegen darf, handelt es sich um einen Vereinsjugendtrainer, dessen Tätigkeit durch eine Verbandsebene oder ggf. den Landessportbund finanziell unterstützt wird oder handelt es sich einfach nur um einen Vereinsjugendtrainer ? Bei letzterem (also falls keine andere Ebene irgendwelche Unterstützungen leistet, für die sie ggf. Voraussetzungen definieren kann) reicht definitiv der Lehrgang verantwortliche Aufsicht und die Jugendbasislizenz. Nichts anderes sieht der Gesetzgeber vor und nichts anderes sieht auch das Qualifizierungskonzeptkonzept des DSB vor. Und da gibt es auch nichts mehr zu klären. Dieses wäre allenfalls für die Varianten 1 und 2 der Fall. Alles andere ist "just for fun", da ändert auch die Freistaatlichkeit von Bayern nichts dran. ;)

    Im übrigen kennt weder das Waffengesetz noch das Qualifizierungskonzept des DSB einen Schießleiter für Luftdruckwaffen (allenfalls eine verantwortliche Aufsicht für Luftdruckstände, die keine Sachkunde nach § 7 WaffG für den Aufsichtslehrgang benötigen). Da sind wir also wieder bei der Terminologie.

  • Stimmt. Die Inhaber dieser Ausbildungen wissen aber normalerweise sehr genau, was sie dürfen und was sie nicht dürfen,

    Bist du da nicht ein wenig optimistisch ? Ich glaube ja nicht, dass bei euch mehr Wissende vorhanden sind als bei uns, und wenn ich mich hier mit dem einen oder anderen unterhalte, was er denn mit seiner Lizenz alles darf, dann schlackert man manchmal mit den Ohren. Und dieses Schlackern wird um so stärker, je länger die Ausbildung schon vorbei ist. ;(

    So benötigt ein Jugendtrainer bei uns die Ausbildung zum Schießleiter für Luftdruckwaffen und die Ausbildung zum Vereinsübungsleiter. Die Frage, ob ein Standaufsichtslehrgang und eine Jugendbasislizenz ebenfalls dafür ausreichen, müsste man ggf. erstmal klären. Und da gibt's bestimmt noch viele regionale Besonderheiten.

    Fraglich scheint mir, was hier "Jugendtrainer" sein soll. Handelt es sich 1.) um einen Trainer auf höherer Ebene, für den diese auch selbst die Definition festlegen darf, handelt es sich 2.) um einen Vereinsjugendtrainer, dessen Tätigkeit durch eine Verbandsebene oder ggf. den Landessportbund finanziell unterstützt wird oder handelt es sich 3.) einfach nur um einen Vereinsjugendtrainer ? Bei letzterem (also falls keine andere Ebene irgendwelche Unterstützungen leistet, für die sie ggf. Voraussetzungen definieren kann) reicht der Lehrgang verantwortliche Aufsicht (Standaufsicht) und die Jugendbasislizenz. Mehr sieht weder der Gesetzgeber noch das Qualifizierungskonzeptkonzept des DSB als Voraussetzung für die Jugendbasislizenz vor. Dieses wäre allenfalls für die Varianten 1 und 2 der Fall. Alles andere ist "just for fun", da ändert auch die Freistaatlichkeit von Bayern nichts dran. ;)
    Im übrigen kennt weder das Waffengesetz noch das Qualifizierungskonzept des DSB einen Schieß(sport?)leiter für Luftdruckwaffen (allenfalls eine verantwortliche Aufsicht für Luftdruckstände, die keine Sachkunde nach § 7 WaffG für den Aufsichtslehrgang benötigen). Da sind wir also wieder bei der Terminologie.

  • Ich glaube man muss doch wohl die Dinge etwas auseinander halten, 1. Standaufsicht brauche ich bei einem Schießen, da reicht die Sachkunde. Jugend Sportleiter muss ich zum Sportleiter die Jugendleiter Basis Lizenz haben. Das Berechtigt einen auch Jugendliche zu trainieren. Wer die Trainer Lizenz hat, hat auch alle Scheine, kann also auch alle trainieren.

  • Ich glaube man muss doch wohl die Dinge etwas auseinander halten, 1. Standaufsicht brauche ich bei einem Schießen, da reicht die Sachkunde. Jugend Sportleiter muss ich zum Sportleiter die Jugendleiter Basis Lizenz haben. Das Berechtigt einen auch Jugendliche zu trainieren. Wer die Trainer Lizenz hat, hat auch alle Scheine, kann also auch alle trainieren.

    Dabei solltest Du aber nicht übersehen dass ältere Lizenzen eben die Jugendbasislizenz nicht beinhalten.

    Karl

  • Hallo Kogge,

    Ich glaube man muss doch wohl die Dinge etwas auseinander halten,

    keine Frage, das muss man wohl,

    aber sicher nicht so, wie Du es dann machst,

    denn der Rest deines Beitrages ist leider nahezu Punkt für Punkt falsch.

    Und das ist umso erstaunlicher, da wir auch diese Themen hier schon oft und auch erschöpfend durchgekaut haben.

    Ich könnte den Beitrag damit auch hier beenden, aber ich bin ja gar nicht so. Also auf ein Neues.


    1. Die Standaufsicht, also die verantwortliche Aufsichtsperson im Sinne des Waffenrechts, muss für diese Aufgabe qualifiziert sein und diese Qualifizierung auch nachweisen können. Die Sachkunde nach § 7 WaffG reicht aber auf der einen Seite dafür allein nicht aus und ist andererseits für die Qualifizierung als Aufsicht auf reinen Druckluftständen auch nicht nötig. Und ganz wichtig, auch eine WBK oder ein Jagdschein genügt dafür allein auch nicht.

    2. Ein gewählter oder ernannter Jugendleiter braucht analog zum Sportleiter formal erst einmal überhaupt keine formale Qualifikation, genauso wenig wie der Trainer eines Vereins. Natürlich sollten diese Personen schon qualifiziert sein, also zumindest halbwegs wissen, was sie tun, aber die Teilnahme an irgendwelchen Lehrgängen nebst Bescheinigung darüber ist keine Pflicht. Die Jugendbasislizenz kommt erst dann ins Spiel, wenn Kinder und Jugendliche unterhalb einer bestimmten Altersgrenze und abhängig von der Waffenart schießen sollen. Diese besondere Obhutspflicht ist neben der allgemeinen Aufsichtspflicht eine weitere gesetzliche Verpflichtung, welche dadurch erfüllt werden kann, dass neben der Aufsicht auch noch eine weitere Person mit einer besonderen Qualifizierung während des Schießens anwesend ist, es sei denn, der Sorgeberechtigte ist selbst anwesend. Eine, aber nicht die einzige Möglichkeit, diese besondere Qualifikation nachzuweisen, ist die Jugendbasislizenz. Aufsicht und besondere Obhut können auch in Personalunion betrieben werden, auch durch den Sorgeberechtigten, wenn dieser zur Aufsichtsführung berechtigt ist.

    3. Jugendleiter und Sportleiter und selbst die Trainer benötigen aber formal weder die Qualifikation zur Aufsicht noch die zur besonderen Obhut. Es muss in diesen Fällen nur sichergestellt sein, dass dann eben auch noch weitere Personen beim Schießen anwesend sind, welche über die nötigen Qualifikationen verfügen. Oder eben im Falle der besonderen Obhutspflicht der Sorgeberechtigte selbst.

    4. Und der Begriff Trainer ist nicht geschützt. Jeder kann sich im Prinzip so nennen und auch trainieren. Aber selbst bei denjenigen Schützen, welche die Trainerausbildung beim DSB bzw. beim jeweiligen Landesverband durchlaufen haben und über eine entsprechende Bescheinigung verfügen, kann man nicht wirklich sicher sein, ob sie auch wirklich einen entsprechenden Nachweis der Qualifizierung zur Aufsicht und oder zur besonderen Obhut vorweisen können und nur darauf kommt es letztlich an. Vor Jahren war das mit der besonderen Obhutspflicht nämlich noch kein Thema und wurde bei einem früheren Lehrgang nur die waffenrechtliche Sachkunde bescheinigt, dann genügt das eben auch nicht als Nachweis der Qualifizierung zur verantwortlichen Aufsichtsperson auf Schießstätten.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hallo Frank,

    dir ist aber schon klar, dass dies für einen gewissen Typus von Schütze zu viel Text war?

    Axel

  • Aber er hat es endlich mal klar gestellt - den Stuß der teilweise verzapft wird ....

    Holger

    C-Trainer DOSB - Steyr Challenge - Anschütz 1913 in Tesro Evolution-Schaft mit Simalux ZF - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance

  • Aber er hat es endlich mal klar gestellt

    Wieso? Das hat nicht nur er, auch andere, vorher schon oft genug getan.

    Und das ist umso erstaunlicher, da wir auch diese Themen hier schon oft und auch erschöpfend durchgekaut haben.


    Ist halt aber das Ergebnis unterschiedlicher Begriffe, Ausbildungen, Landesverbände und außerdem hat ein Ausbilder eines Kreisverbandes, wenn man frisch vom Lehrgang gekommen ist, immer Recht. :D Das alles zusammengewürfelt wird immer wieder für ein Durcheinander sorgen.