Stimmt. Die Inhaber dieser Ausbildungen wissen aber normalerweise sehr genau, was sie dürfen und was sie nicht dürfen,
Bist du da nicht ein wenig optimistisch ? Ich glaube ja nicht, dass bei euch mehr Wissende vorhanden sind als bei uns, und wenn ich mich hier mit dem einen oder anderen unterhalte, was er denn mit seiner Lizenz alles darf, dann schlackert man manchmal mit den Ohren. Und dieses Schlackern wird um so stärker, je länger die Ausbildung schon vorbei ist.
So benötigt ein Jugendtrainer bei uns die Ausbildung zum Schießleiter für Luftdruckwaffen und die Ausbildung zum Vereinsübungsleiter. Die Frage, ob ein Standaufsichtslehrgang und eine Jugendbasislizenz ebenfalls dafür ausreichen, müsste man ggf. erstmal klären. Und da gibt's bestimmt noch viele regionale Besonderheiten.
Fraglich scheint mir, was hier "Jugendtrainer" sein soll. Handelt es sich um einen Trainer auf höherer Ebene, für die diese auch selbst die Definition festlegen darf, handelt es sich um einen Vereinsjugendtrainer, dessen Tätigkeit durch eine Verbandsebene oder ggf. den Landessportbund finanziell unterstützt wird oder handelt es sich einfach nur um einen Vereinsjugendtrainer ? Bei letzterem (also falls keine andere Ebene irgendwelche Unterstützungen leistet, für die sie ggf. Voraussetzungen definieren kann) reicht definitiv der Lehrgang verantwortliche Aufsicht und die Jugendbasislizenz. Nichts anderes sieht der Gesetzgeber vor und nichts anderes sieht auch das Qualifizierungskonzeptkonzept des DSB vor. Und da gibt es auch nichts mehr zu klären. Dieses wäre allenfalls für die Varianten 1 und 2 der Fall. Alles andere ist "just for fun", da ändert auch die Freistaatlichkeit von Bayern nichts dran.
Im übrigen kennt weder das Waffengesetz noch das Qualifizierungskonzept des DSB einen Schießleiter für Luftdruckwaffen (allenfalls eine verantwortliche Aufsicht für Luftdruckstände, die keine Sachkunde nach § 7 WaffG für den Aufsichtslehrgang benötigen). Da sind wir also wieder bei der Terminologie.