Regelüberprüfung Zuverlässigkeit

  • Habe Post vom Landratsamt bekommen mit einem Überweisungvordruck von 10.00€.(Regelüberprüfung)
    Reaktionen im Umfeld meiner Sportschützen: Abzocke.
    Wenn die Waffen im Volk reduziert werden sollen dann frage ich mich warum gehen denn die Behörden nicht auf die Bedürftigkeitsprüfung ein?
    ( hier besonders die älteren Schützen die ihre Waffen nur noch im Schrank stehen haben)
    Ich schätze es müssten viele Waffen abgegeben werden.
    Natürlich gebe es dann auch weniger Einnahmen aus der Regelüberprüfung.
    Ein Schelm wer "Böses" denkt.

  • Hallo,
    das kenne ich aber auch!
    Sogar wenn man nur einen Kleinen Waffenschein besitzt wird man regelüberprüft! ( §4 Absatz 3 WaffG )
    Es gibt auch ein Urteil vom Bundes Verwaltungsgericht dazu und leider ist die Gebühr rechtmäßig ;( !

    Bei uns im Kreis sind es 12,65€ ( das ist angeblich die Minimal-Gebürh ).

    Aber wenn man mal ehrlich ist, ist es ja auch nicht verkehrt, alle 3 Jahre mal die Rechtstreue zu überprüfen. Oder?

    Und wenn man überlegt, wie teuer der Schießsport ist, dann sind die 10€ (oder halt 12,65€) alle 3 Jahre auch zu verkraften.

    Das bedeutet jetzt natürlich nicht, das ich für diese Gebühr bin! Aber die Überprüfung an sich finde ich nicht verkehrt.

    Mit freundlichem Schützengruß!

  • Wenn die Waffen im Volk reduziert werden sollen dann frage ich mich warum gehen denn die Behörden nicht auf die Bedürftigkeitsprüfung ein?

    Die gibt es auch.
    Deshalb kann im Einzelfall ein Schießbuch oder ein vergleichbarer Nachweis hilfreich sein.
    Joachim

    Stammschießen?
    Ich bin dabei!

  • Der Waffenbesitzer braucht wirklich keinen Feind, das kann er selbst viel besser.

    Wie würde der gequälte Waffenbesitzer erst aufjaulen wenn er nicht abgezockt werden würde sondern nur die tatsächlichen Kosten tragen müsste?

    Karl

  • Wenn die Waffen im Volk reduziert werden sollen dann frage ich mich warum gehen denn die Behörden nicht auf die Bedürftigkeitsprüfung ein?( hier besonders die älteren Schützen die ihre Waffen nur noch im Schrank stehen haben)
    Ich schätze es müssten viele Waffen abgegeben werden.

    Wenn man so etwas ließt, kann man nur noch auf rumänisch Fachkräfte hoffen, um sein Eigentum sinnvoll zu verwerten.

    Axel

  • Johann,

    er hofft wie viele Brüder Dirty Harrys auf den Tag an dem er sich nach erfolgreicher SV mit selbst gestrecktem Straftäter für seine Nachkommen ablichten lassen kann.

    Karl,
    der gelegentlich sogar Gefallen an boselnden oder trommelnden Schützenbrüdern und Schwestern finden kann.

  • er hofft wie viele Brüder Dirty Harrys auf den Tag an dem er sich nach erfolgreicher SV mit selbst gestrecktem Straftäter für seine Nachkommen ablichten lassen kann.

    Das hat er doch gar nicht geschrieben, du kleine fiese Kröte, Du. :evil:

    Er hat nur zum Ausdruck bringen wollen, solange es immer noch Zeitgenossen gibt, welche offensichtlich das Recht auf Eigentum so gering erachten, welche dieses Recht einfach aufgeben und es ihren Mitbürgern sogar absprechen, dürfen sich diese auch nicht wundern, wenn das dann auch andere gesellschaftliche Gruppierungen ähnlich sehen und den Eigentumswechsel dann auch auf ihre ganz spezielle Art vornehmen.

    Hätten wir nicht die ganzen blöden obrigkeitshörigen Pudel und Schafe unter uns, dann würde es weder das Bedürfnisprinzip noch diese Regelüberprüfung nebst Gebühren dafür geben. Die tatsächliche Gefahr, welche in diesem unserem Land vom legalen Waffenbesitz ausgeht, bietet dazu nämlich überhaupt keinen Anlass.


    Ansonsten zitiere ich mal Ernst Jünger:

    “Lange Zeiten der Ruhe begünstigen gewisse optische Täuschungen. Zu ihnen gehört die Annahme, daß sich die Unverletzbarkeit der Wohnung auf die Verfassung gründe, durch sie gesichert sei. In Wirklichkeit gründet sie sich auf den Familienvater, der, von seinen Söhnen begleitet, mit der Axt in der Tür erscheint.”


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • ... Hätten wir nicht die ganzen blöden obrigkeitshörigen Pudel und Schafe unter uns, dann würde es weder das Bedürfnisprinzip noch diese Regelüberprüfung nebst Gebühren dafür geben....

    Und die sitzen ganz oben. Als Pudel möchte ich ihn jetzt nicht bezeichnen, hat er doch weniger Haar auf dem Haupt. Aber ich hatte schon vor Jahren einen Disput mit Herrn Furnier, er solle Startkarten ja nicht als Legitimation für Waffentransport missbrauchen. Nun sind wir in Bayern soweit.
    Zur Bayerischen Meisterschaft gibt's nun zwei Karten, eine für den Start, eine, damit ich auf dem nach Hauseweg auch meinen Transport rechtfertigen kann.
    Ist zwar jetzt OT, passte aber leider zum vorherigen Post.

    Zurück zum Thema
    @Karl so habe ich das Post von @AxelA nicht verstanden. Ich dachte wirklich, er bezieht sich auf die fehlerhaft Wortwahl der Bedürftigkeit, statt Bedürfnis. Wir regen uns ja auch immer auf, wenn die Presse die Waffenbesitzkarte mit dem Waffenschein verwechselt.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • damit ich auf dem nach Hauseweg auch meinen Transport rechtfertigen kann.

    Oh Gott! So weit sind wir schon?

    Armes Deutschland!!!! (oder besser arme deutsche Waffenbesitzer) ;(

    wenn die Presse die Waffenbesitzkarte mit dem Waffenschein verwechselt.

    Das führt ja leider auch dazu, dass oftmals behauptet wird, Sportschützen dürften geladene Waffen bei sich tragen!

    Hätten wir nicht die ganzen blöden obrigkeitshörigen Pudel und Schafe unter uns, dann würde es weder das Bedürfnisprinzip noch diese Regelüberprüfung nebst Gebühren dafür geben. Die tatsächliche Gefahr, welche in diesem unserem Land vom legalen Waffenbesitz ausgeht, bietet dazu nämlich überhaupt keinen Anlass.

    Da gebe ich dir zu 100% recht! Aber diese "Pudel und Schafe" gibt es leider nicht erst seit ein paar Jahren! Denn der DSB und der DJV haben sich am Anfang der 1970er FÜR eine Waffenrechtsverschärfung eingesetzt! Es ist fraglich, ob das deutsche WaffG ohne unser "Interessenvertreter" so streng wäre, wie es heute leider ist.

    Mit freundlichem Schützengruß!

  • Zurück zum Thema
    @Karl so habe ich das Post von @AxelA nicht verstanden. Ich dachte wirklich, er bezieht sich auf die fehlerhaft Wortwahl der Bedürftigkeit, statt Bedürfnis. Wir regen uns ja auch immer auf, wenn die Presse die Waffenbesitzkarte mit dem Waffenschein verwechselt.

    Gerne

    Johann wenn Axel so kryptisch schreibt muss er auch damit rechnen dass er auch falsch interpretiert wird. Er hat sich ja selbst nicht mehr dazu eingelassen.


    Das ist aber weiter nicht schlimm, denn der gemeine Schützenbruder hat ja seine universell gebildeten Vordenker die ihm alles juristisch unangreifbar erklären.

    Karl

  • Das hat er doch gar nicht geschrieben, du kleine fiese Kröte, Du.

    Stimmt da hast du recht. Er hat aber mit diesem Satz:

    Wenn man so etwas ließt, kann man nur noch auf rumänisch Fachkräfte hoffen, um sein Eigentum sinnvoll zu verwerten.

    Axel

    auch nicht den Olympiamedaillengewinner 2012 aus Rumänien gemeint. :D

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Hallo,
    das kenne ich aber auch!
    Sogar wenn man nur einen Kleinen Waffenschein besitzt wird man regelüberprüft! ( §4 Absatz 3 WaffG )
    Es gibt auch ein Urteil vom Bundes Verwaltungsgericht dazu und leider ist die Gebühr rechtmäßig ;( !

    Bei uns im Kreis sind es 12,65€ ( das ist angeblich die Minimal-Gebürh ).

    Aber wenn man mal ehrlich ist, ist es ja auch nicht verkehrt, alle 3 Jahre mal die Rechtstreue zu überprüfen. Oder?

    Und wenn man überlegt, wie teuer der Schießsport ist, dann sind die 10€ (oder halt 12,65€) alle 3 Jahre auch zu verkraften.

    Das bedeutet jetzt natürlich nicht, das ich für diese Gebühr bin! Aber die Überprüfung an sich finde ich nicht verkehrt.

    Genau diese Gedanken führen dazu, dass es immer mehr Belege, Bescheide, Überprüfungen usw. werden. Wehret den Anfängen! Irgendwann kommt das Schreiben jährlich, dann monatlich, dann....
    Rechtstreue Bürger muss man nicht überprüfen, niemals! Man kann es sicher nicht abwenden, aber dafür sein kann man keineswegs!

    Bernd.

  • Rechtstreue Bürger muss man nicht überprüfen, niemals!

    Da gebe ich Dir zu 100% recht! Rechtstreue Bürger müssen nicht überprüft werden!

    Aber leider gibt es immer und in jeder Bevölkerungsgruppe die "berühmt/berüchtigten" schwarzen Schafe!

    Es gibt leider einige Waffenbesitzer, die es mit den Gesetzen (nicht nur WaffG) nicht wirklich genau nehmen ;( !


    Mann kann ja nur wissen, ob ein Bürger rechtstreu ist, wenn man es auch überprüft (woher weiss man es denn sonst ?(:D )

    Und daher finde ich die Überprüfungen nicht falsch.


    Wenn die Behörden es nicht übertreiben (vom zeitlichen Abstand her gesehen), gibt es da doch nichts gegen einzuwenden.
    Meine erste Überprüfung kam nach 5 Jahren und wenn die Nächste wieder in 5 Jahren kommt, dann sind die knapp 13€ auch OK für mich.

    Da die Überprüfung aber eigentlich im Interesse der Behörde liegt, sollten die Kosten auch vom Staat getragen werden! Das wäre fair! :thumbup:

    Mit freundlichem Schützengruß!

  • D´accord.

    Ansonsten müsste der Polizist nach jeder auch ergebnislos verlaufenen verdachtsunabhängigen "Allgemeinen Verkehrskontrolle" auch seinen Quittungsblock zücken.
    Denn der Autofahrer stellt ja permanent eine latente Gefährdung dar und die Überprüfung, obwohl zum Wohle der Allgemeinheit, ist doch von diesem potentiellen Verkehrsrowdy veranlasst, er könnte ja auch zu Fuß gehen, oder ...

    Aber mit den (Legal-)Waffenbesitzern kann man es ja machen. Die schlucken fast alles, solange man ihnen ihre Spielzeuge nicht wegnimmt.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Wenn es also allgemein üblich wäre, den Bürger auf seine Rechtstreue zu prüfen, dann gelte es doch für alle Gesetze! Welche Gesetze in D kennst du denn noch, auf Grund derer eine Behörde dich regelmäßig und auch noch auf deine Kosten überprüft?

    Bernd.

  • Welche Gesetze in D kennst du denn noch, auf Grund derer eine Behörde dich regelmäßig und auch noch auf deine Kosten überprüft?

    TÜV

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • TÜV

    Der TÜV überprüft also bei euch in Österreich eure Zuverlässigkeit?

    Mag ja sein, bei uns macht er das aber nicht, zumindest bisher nicht.

    Aber vielleicht sollten die sich ja auch dafür mal bewerben. Wird sicher auch genug Freaks geben, die das auch noch toll finden würden.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank