Regelüberprüfung Zuverlässigkeit

  • Steht im oberen Post was von Zuverlässigkeit?
    Lies nochmal und komm dann wieder ;)

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Der TÜV ist zudem keine Behörde.

    Wobei man bei der Verlängerung verschiedener Erlaubnisse z.B. Führerschein (C) Pilotenlizenz und befristete Genehmigungen im Arbeitsbereich auch an eine derartige Überprüfung denken könnte.

    Karl

  • Da wirst du vermutlich recht haben.

    Nur wenn in Österreich das Autohaus die "Pickerlüberprüfung" macht zählt der Mechaniker dann während der Amtshandlung auch als "Beamter". Wird vermutlich in Deutschland ähnlich sein.

    Habe auch gerade gegoogelt: Es gibt ja auch einen Richterspruch, dass eine Gebühr für die Regelüberprüfung in Deutschland rechtens ist...

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Welche Gesetze in D kennst du denn noch, auf Grund derer eine Behörde dich regelmäßig und auch noch auf deine Kosten überprüft?

    Dazu fällt mir folgendes ein:

    Wenn man seinen LKW-Führerschein oder Personen-Beförderungsschein (wenn man über 50 ist), verlängern will, fordert die Führerscheinstelle eine ärztliche Untersuchung, welche NATÜRLICH zu Kosten des Antragsteller erfolgt.

    Wenn man mit Lebensmitteln arbeitet (z.B. Koch) wird man ebenfalls auf eigene Kosten überprüft bzw. muss sich untersuchen lassen.

    Der TÜV ist zwar keine Behörde, die HU jedoch trotzdem gesetzlich vorgeschrieben!

    Ich denke, da findet man noch endlose Beispiele!

    Mit freundlichem Schützengruß!

  • Es gibt auch ein Urteil vom Bundes Verwaltungsgericht dazu und leider ist die Gebühr rechtmäßig ;( !Bei uns im Kreis sind es 12,65€ ( das ist angeblich die Minimal-Gebürh ).Aber wenn man mal ehrlich ist, ist es ja auch nicht verkehrt, alle 3 Jahre mal die Rechtstreue zu überprüfen. Oder?Und wenn man überlegt, wie teuer der Schießsport ist, dann sind die 10€ (oder halt 12,65€) alle 3 Jahre auch zu verkraften.Das bedeutet jetzt natürlich nicht, das ich für diese Gebühr bin! Aber die Überprüfung an sich finde ich nicht verkehrt.

    Und daher finde ich die Überprüfungen nicht falsch.Wenn die Behörden es nicht übertreiben (vom zeitlichen Abstand her gesehen), gibt es da doch nichts gegen einzuwenden.Meine erste Überprüfung kam nach 5 Jahren und wenn die Nächste wieder in 5 Jahren kommt, dann sind die knapp 13€ auch OK für mich.Da die Überprüfung aber eigentlich im Interesse der Behörde liegt, sollten die Kosten auch vom Staat getragen werden! Das wäre fair! :thumbup:


    Bei deinen 13,- € wird's nicht bleiben. Das ist erstmal nur die Zuverlässigkeit. Da das ein reiner DV-Prozess ist, ist er auch noch einigermaßen preiswert.
    Als nächstes kommt die Kontrolle der Aufbewahrung. Auch hierfür dürfen laut mehreren Gerichtsurteilen nach Legitimation durch die Landesregierung über ein entsprechendes Gebührenverzeichnis der Stadt bzw. des Landkreises (oder Polizei) Gebühren festgelegt werden, die dem Kosten-Zeitaufwand entsprechen. Das machen auch schon einige Kommunen. Hier ist es aber eine vor-Ort-Überprüfung, also deutlich kostenintensiver (habe schon von 3-stelligen Gebühren gehört). Und als weiteres kommen dann die laufenden Bedürfnisüberprüfungen, die zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben und aus meiner Sicht auch nicht legitimiert sind, aber trotzdem gemacht werden. Auch hier ist es dann eine Individualprüfung, also deutlich teurer als 13,- EUR.

    Mal sehen, wie du es dann siehst.

    Übrigens, bei den bisher von dir angesprochenen anderen laufenden Überprüfungen, die gesetzlich legitimiert sind (LKW-Führerschein, Personenbeförderungsschein, TÜV) sind alles Sachen, wo sich die Gefährdung in der allgemeinen Öffentlichkeit abspielt und ich als Teil der Öffentlichkeit geschützt werden soll.
    Bei den Waffenbesitzern ist dieses aber anders, da sie ihre Waffen in der Regel gerade NICHT in der Öffentlichkeit tragen (führen) dürfen (Ausnahme: legaler Transport) und ich als "Normalbürger" ja nicht ungefragt mit denen in Berührung komme. Aus meiner Sicht also nicht vergleichbar !

  • Dazu fällt mir folgendes ein:
    Wenn man seinen LKW-Führerschein oder Personen-Beförderungsschein (wenn man über 50 ist), verlängern will, fordert die Führerscheinstelle eine ärztliche Untersuchung, welche NATÜRLICH zu Kosten des Antragsteller erfolgt.

    Wenn man mit Lebensmitteln arbeitet (z.B. Koch) wird man ebenfalls auf eigene Kosten überprüft bzw. muss sich untersuchen lassen.

    Der TÜV ist zwar keine Behörde, die HU jedoch trotzdem gesetzlich vorgeschrieben!

    Ich denke, da findet man noch endlose Beispiele!

    Deine Beispiele sind im Zusammenhang von Erwerbstätigkeiten, die lassen sich als Betriebsausgabe abschreiben. Außerdem wird bei der HU mein Auto geprüft und nicht ich.

    Zu akzeptieren wäre vielleicht noch eine nur zeitlich bestimmte Kontrolle (wie TÜV und Führerschein), aber diese hier ist beliebig, weil so oft und häufig wiederholbar, wie es deiner Behörde einfällt - Anscheinsgründe gibt es zuhauf. Es wäre doch logischer und einfacher, wenn beim Eintritt z.B. einer Strafverfolgung geprüft werden würde, ob du WBK-Inhaber bist. Was sowieso gemacht wird...., da kann man sich und dir die Gängelei sparen. Nur zur Klarstellung: Ich habe nichts Ungesetzliches getan und habe dies auch nicht vor, es geht hier nur um das fragwürdige Prinzip.

    Bernd.

  • Es ist halt wie es ist,

    egal wie schräg, unverhältnismäßig usw. eine 'von der Obrigkeit' verordnete Maßnahme auch ist, es wird in diesem unseren Lande immer genug Betroffene geben, die diese Maßnahme dann auch noch gut finden. Und selbst wenn nicht, werden immer noch genug so tun als ob.

    Wobei, ob es sich hier im Forum auch wirklich immer um Betroffene handelt, weiß man ja auch nie so genau. Auch HTML ist ja bekanntlich sehr geduldig.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • aber diese hier ist beliebig, weil so oft und häufig wiederholbar, wie es deiner Behörde einfällt - Anscheinsgründe gibt es zuhauf

    Wie kommst Du darauf dass das so tatsächlich vorkommen kann? Ist jetzt eine einfache Frage ohne irgend eine Wertung des Sachverhalts.

    Karl

  • Sorry, war ne Weile nicht hier.

    Wie ich darauf komme beantworten die Absätze 3 und 4 des § 4 WaffG:

    ...

    (3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen,
    mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung
    zu prüfen
    sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht
    nachweisen zu lassen.
    (4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen
    des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen. Die zuständige Behörde
    kann auch nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen
    .

    Dürfte ja nicht neu sein.
    Bernd.

  • Wie ich darauf komme beantworten die Absätze 3 und 4 des § 4 WaffG:

    Bernd,

    der Text ist durchaus bekannt, passt aber einfach nicht auf den von Dir geschilderten Sachverhalt.