Kabel 1 Achtung kontrolle mit Petra Zublasing

  • Ich denke jedenfalls nicht, das die ausländischen Waffenhersteller nur für den kleinen detschen Markt die Waffen extra kennzeichnen werden, sondern um solche Probleme generell auszuschließen, alle Waffen mit dem F im Füfeck versehen (jedenfalls Matchwaffen, bei denen ja mit Reisen gerechnet werden muss).

    Ich wollte noch hinzufügen, das ich auch auf Bildern von Pardini LG/LP aus dem Ausland das F im Fünfeck gesehen habe, daher ist es wohl serienmäßig (jedenfalls bei Pardini).

    Mit freundlichem Schützengruß!

  • Auch wenn ich nicht vorhabe mit Waffen nach Österreich zu fahren:

    Warum würde ich ohne EFP Ärger bekommen, wo Luftgewehre (selbst mit mehr als 7,5J) in Österreich frei ab 18 sind?
    Solte das falsch sein, lasse ich mich gerne belehren!

    Da die Mitnahme von Waffen von und nach Österreich nicht problemlos möglich ist haben die Bayern mit Österreich da sogar ein eigenes Abkommen in das auch Luftdruckwaffen aufgenommen wurden abgeschossen.
    http://www.dsb.de/media/PDF/Rech…men_GER-AUT.pdf

    Auch für die in Österreich bis vor dem NWR freien Feuerwaffen brauchtest Du bei der Einfuhr auch die Genehmigung der österr. Behörden für runde 90 €.

    Dass Deutschland für Matchwaffen (LP/LG) kein kleiner sondern einer der größeren Märkte ist, ist wiederum eine Tatsache die halt nicht ins Weltbild des geknechteten deutschen Waffenbesitzers passt.

    Karl

  • (jedenfalls Matchwaffen, bei denen ja mit Reisen gerechnet werden muss).

    Du setzt da irgendwie immer recht viel als gegeben voraus, man muss mit gar nichts rechnen und gleichzeitig mit dem Allerschlimmsten.

    Wie wegi82 schon schrieb:

    Das neue Pardini schreit mir seine 7,5J auch nicht ins Gesicht.

    Auch wenn ich nicht vorhabe mit Waffen nach Österreich zu fahren:

    Warum würde ich ohne EFP Ärger bekommen, wo Luftgewehre (selbst mit mehr als 7,5J) in Österreich frei ab 18 sind?
    Solte das falsch sein, lasse ich mich gerne belehren!

    Ich hab damals vom österreichischen Konsulat folgende Auskunft bekommen:

    Bezugnehmend auf Ihre Anfrage v. 11.6.d.J. darf ich Sie hiermit gerne über die rechtlichen Bestimmungen betreffend die Einreise nach Österreich mit Schusswaffen und Munition informieren:
    -------------------------------
    §38 Abs. 1 bis 4 WaffG:
    (2) Schusswaffen und Munition für diese dürfen von Menschen mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU in das Bundesgebiet mitgebracht werden, sofern diese Waffen in einem dem Betroffenen ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind und deren Mitbringen von der nach dem Ort des beabsichtigten Aufenthaltes oder, im Falle der Durchreise, des Grenzübertrittes im Bundesgebiet zuständigen Behörde bewilligt worden ist. Der Antrag kann auch bei der für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde eingebracht werden. Die Bewilligung kann für die Dauer von bis zu einem Jahr erteilt werden, wenn keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das Mitbringen der Waffen durch den Feuerwaffenpassinhaber die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich gefährden könnte. Sie ist in den europäischen Feuerwaffenpass einzutragen und kann mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden.
    --------------------------------
    (3) einer Bewilligung nach Abs. 2 bedürfen nicht
    1. Jäger für bis zu drei Schusswaffen, ausgenommen Faustfeuerwaffen und dafür bestimmte Munition und
    2. Sportschützen für bis zu drei Schusswaffen und dafür bestimmte Munition, sofern diese Schusswaffen in einem von deren Wohnsitzstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind und der Betroffene als Anlass seiner Reise je nachdem eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung nachweist.
    -----------------------------------
    (4) Wer Schusswaffen und die dafür bestimmte Munition auf Grund eines Europäischen Feuerwaffenpasses mitgebracht hat, muss diesen und – in den Fällen des Abs. 3 – den Nachweis für den Anlass der Reise mit sich führen und diese Dokumente den Organen der öffentlichen Aufsicht auf Verlangen zur Überprüfung übergeben.

    Zusammenfassend kann also ausgeführt werden, dass keine vorherige Genehmigung der zuständigen öst. Waffenbehörde (zuständig ist die Behörde des Grenzübertrittortes) im Feuerwaffenpass erteilt werden muss, wenn die Schusswaffen in einem dem Betroffenen ausgestellten Europ. Feuerwaffenpass eingetragen sind und eine Einladung zu einer Jagd, einem Wettkampf oder Trainingslehrgang nachgewiesen werden kann.
    In der Hoffnung, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein verbleibe ich,

    mit freundlichen Grüßen,
    ÖGK München


    Allgemeine Abteilung
    Ismaninger Str. 136
    D-81675 München

    Da ich den Pass jetzt auch wieder hervorgekramt habe, die Erlaubnis wird ihm extra eingetragen, das muss jetzt auch in Deutschland nichts heißen "Bestimmte Waffen oder Munition dürfen durch volljährige Personen erlaubnisfrei verbracht oder mitgenommen werden."

  • Hallo
    Petra war auf dem Weg von München nach Südtirol (Italien) und hat mit Biathlon nix zu tun. Sie ist Weltschützin des Jahres (Lg) Wie es der Zufall will schießt sie bei uns im Verein ( TuS Hilgert). Ist eine ganz liebe und Zuverlässige.
    Fällt mir nur das Wort " Lügenpresse" ein für so ein Bericht.

    ------ in der Ruhe liegt die Kraft------

  • Na dann ist hier ja jetzt wirklich alles gesagt :D

    Ja, neben den hier wirklich völlig unangebrachten Relativierungen und Beschwichtigungen ob des Schmierenberichts hauptsächlich wilde und wenig hilfreiche Spekulationen.


    Wie wäre es denn zur Abwechselung mal mit einem Blick in die entsprechenden Gesetzestexte. Das Waffengesetz regelt nämlich auch das Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus den Geltungsbereich des Gesetzes. (§ 29 - § 33 WaffG)

    Und man lese und staune, da steht doch immer

    "... Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) und sonstiger Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen ..."

    Wie passt das denn jetzt zu den hier aufgestellten Thesen bezüglich erlaubnisfreier Druckluftwaffen und wie passt das auch zu dem Inhalt des ominösen 'bayerischen' Staatsvertrags, denn Karl hier eingestellt hat , auch wenn der für mich eh keine Relevanz hat.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hat von euch eigentlich jemand den Bericht gesehen?

    Was hat den der übliche Zuschauer gesehen? Eine mehr oder weniger unterhaltsame Serie bei der relativ realitätsnah der Check-In einer Schusswaffe gezeigt und erklärt wurde.
    Was war an den Aussagen falsch? Im Grunde nichts wesentliches, Warum Frau Zublasing als Biathletin bezeichnet wurde wäre zu klären wobei ich verstehen würde wenn sie sich selbst nicht öffentlich als Schützin outen wollte, das spielt aber im Zusammenhang keine Rolle.
    Sicher hätte man für den rechtskundigen deutschen Gutschützen, der normalerweise derartige Sendungen meidet, noch erwähnen müssen dass ein LG soweit es den deutschen Vorschriften entspricht (hier das F) keines waffenrechtliche Dokumente bedarf und sich die Personalien nur auf zivilrechtlicher Grundlage überprüft wurden.

    Zumindest haben die Aussagen der Beamten auf alle Arten von Schusswaffen die zu transportieren wären gepasst.

    Nachdem Frau Zublasing am Ende des Beitrags ein Statement in die Kamera abgab darf davon ausgegangen werden das man ihr vorher erklärt hat auf was sie sich einlässt. Wobei sie ist Schützin....

    Karl

  • ...und man staunt und liest vorher, dass wir nur mehrfach geschrieben haben, dass man dem Luftpüster nicht ansieht, dass er erlaubnisfrei ist und es von daher kein Hochverrat wäre danach zu fragen. Interessiert rumgeblättert hat die Madame ja in dem EFP auch wenn es vlt. so im Drehbuch stand.

  • Murmelchen ist zumindest den bisherigen Beiträgen als Nichtbayer tatsächlich nicht betroffen.

    Dass Südtirol nicht Italien ist wissen doch heute schon viele Bürger der Region nicht mehr.
    Damit das Südtirol immer italienischer wird und Du mit englisch leichter eine Fahrkarte kaufen kannst gehört nun mal zur Entwicklung.

    Karl

    Einmal editiert, zuletzt von Karl (13. April 2015 um 09:38)

  • Murmelchen ist zumindest den bisherigen Beiträgen als Nichtbayer tatsächlich nicht betroffen.

    Jau, mein Herzchen ist rein und schlägt für das Sauerland.

    .. wo die Misthaufen qualmen, da gib's keine Palmen
    wo die Kühe noch schöner als die Mädchen sind oder so


    Aber mal zurück zum Thema:

    Erkläre mir doch mal, warum in diesem Vertrag in der Aufzählung auch Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen aufgeführt sind und zwar und das ist der springende Punkt, ohne jedwede weitere Erläuterung in Bezug auf die tatsächliche rechtliche Lage sowohl in Deutschland als auch in Österreich. Wenn ich das so lese, dann ist das für mich eher ein Beitrag zur weiteren allgemeinen Verwirrung denn ein Beitrag zur tatsächlichen Erleichterung.

    Und was bringt mir (euch) der Vertrag für Vorteile gegenüber dem Europäischen Feuerwaffenpass, abgesehen davon, dass ich den dann unter bestimmten Voraussetzungen nicht brauche, dafür aber wieder andere Einschränkungen in Kauf nehmen muss?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Ja, neben den hier wirklich völlig unangebrachten Relativierungen und Beschwichtigungen ob des Schmierenberichts hauptsächlich wilde und wenig hilfreiche Spekulationen.

    Dann erkläre uns mal was diesen Bericht zum Schmierenbericht macht??? Das gehört wirklich noch zum Thema.


    Warum soll ich hier in die Erklärung einsteigen?. Ich habe es nicht ausgearbeitet noch betrifft es mich, ich habe lediglich darauf hingewiesen das dieser angeblich keine Regelung erfordernde Sachverhalt doch geregelt ist.

    Karl

  • Dass Südtirol nicht Italien ist wissen doch heute schon viele Bürger der Region nicht mehr.
    Damit das Südtirol immer italienischer wird und Du mit englisch leichter eine Fahrkarte kaufen kannst gehört nun mal zur Entwicklung.

    Wenn du in einem Land in dem knapp 7 Gemeinden mehrheitlich italienischsprachig sind (ausgenommen ladinische Ortschaften) auf Englisch eine Fahrkarte kaufen musst würde ich mir eher mal Gedanken um deine Aussprache machen.
    Es könnte aber auch sein, dass du den Dialekt nicht verstanden hast und dir dein Gegenüber einfach freundlichkeitshalber auf Englisch geantwortet hat. Und glaube mir der Tiroler weiß, dass er Tiroler ist. Dafür sorgt schon das Tiroler Schützenwesen....

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Wenn du in einem Land in dem knapp 7 Gemeinden mehrheitlich italienischsprachig sind (ausgenommen ladinische Ortschaften) auf Englisch eine Fahrkarte kaufen musst würde ich mir eher mal Gedanken um deine Aussprache machen.

    Es könnte aber auch sein, dass du den Dialekt nicht verstanden hast und dir dein Gegenüber einfach freundlichkeitshalber auf Englisch geantwortet hat. Und glaube mir der Tiroler weiß, dass er Tiroler ist. Dafür sorgt schon das Tiroler Schützenwesen....

    Das wird's gewesen sein und der Einheimische der den Dialekt auch nicht verstanden hat und solange lärmte bis ein "native Speaker" übernahm, wurde sicher vom Tourismusbüro zur Belustigung der Touristen angeheuert. :thumbup:

    Es mag ja sein dass die Tiroler die Tradition noch einige Generationen hoch halten können aber die Italiener werden eben immer mehr. So zumindest die Erfahrung als Tourist. Wobei ich auch vor zwei Jahren am Drauradweg schon einige km auf osttiroler Seite noch eine italienischsprachige Speisekarte mit deutscher Übersetzung im Aushang gesehen habe.

    Karl