Ausbildung Schießsportleiter

  • Habe da mal eine Frage zu eurem Schießssportleiter:

    Wie oft findet hier eine Ausbildung statt?

    Habe zwar hier eure Ausbildungsstruktur gefunden jedoch keine Kurse...

    Ebenso würde mich interessieren wie oft Trainer C Kurse angeboten werden? Dieses Jahr scheint es ja nur was für Flinte zu geben. Wie oft kommen da andere Disziplinen dran?

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Die Ausbildung zum Schießsportleiter erfolgt in der Regel über den Schützenkreis. Dein Kreisschützenmeister (bzw. seine Homepage) informieren Dich über die nächsten Termine. Hier wird Sachkunde und Erste Hilfe vorausgesetzt.

    Für den Trainer C Breitensport ist dein Ansprechpartner dein Landesverband. In der Regel benötigst du vor diesem Lehrgang Sachkunde, Erste Hilfe soundsoviel Stunden (mach am besten gleich den Ersthelfer, dann bist du auf der sicheren Seite), Schießsportleiter und ggf. die JuBaLi. Trainer C Leistungssport setzt den Trainer C Breitensport voraus.

    Man kann natürlich sämtliche Lizenzlehrgänge auch in fremden DSB-Landesverbänden ablegen, wenn es zu Hause gerade keine Lehrgänge angeboten gibt. Nur nicht in Niedersachsen, denn dazu mußt du vorher einem dort ansässigen Verein beitreten. Oder echte Wucherpreise zahlen.

    Die Fußballer zum Bleistift haben es da eindeutig einfacher bzw. bequemer.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

    2 Mal editiert, zuletzt von Califax (3. Februar 2015 um 00:28)

  • Anzumerken ist vielleicht noch, dass in manchen Landesverbänden der Schießsportleiter auch auf der Ebene des Landesverbandes angesiedelt ist und nicht auf Kreis-/Gauebene.

    Also auch hier mal beim Verband nachfragen.

    Trainer C-Ausbildungen laufen in den meisten L-Verbänden wohl einmal im Jahr, manchmal auch nur 2-jährig. Ist zumindest bei uns so.

  • Ich denke auch, dass man mit Anfragen zu Ausbildungen beim Landesverband erst mal am besten aufgehoben ist, selbst wenn auch Kurse durch Kreise/Bezirke angeboten werden. Beim LV sollte man den Überblick über alle angebotenen Kurse haben und kann dich ggf. auch an einen Nachbarkreis vermitteln, wenn Dein eigener Kreis gerade keinen passenden Kurs im Angebot hat.

    Je nachdem wo Du wohnst, würde ich vielleicht auch mal bei den Nachbar(landes)verbänden nachfragen vielleicht macht es ja auch Sinn (passendere Termine, kürzerer Anfahrweg) eine Ausbildung dort zu absolvieren.

  • mich hat es nur gewundert, dass der Flintentrainer C bei euch der DSB ausschreibt aber von den anderen C-Trainerausbildungen war nichts zu sehen.

    P.S. Bin ja aus Österreich. Da läuft das ein wenig anders ab.

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  • P.S. Bin ja aus Österreich. Da läuft das ein wenig anders ab.

    Das ist hier von DSB-Landesverband zu DSB-Landesverband und von Schützenkreis zu Schützenkreis unterschiedlich. Dann noch Bezirke und Gaue, wo es die auch gibt (nicht überall). Sehr föderal, das System.
    Außerdem haben wir noch unterschiedliche Verbände und deren Ausbildungen sind untereinander nur sehr bedingt kompatibel.
    Wir sind hier so bunt und multikulti, da werden die Grünen neidisch.

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  • Das der DSB einen C-Trainer-Lehrgang ausschreibt ist was besonderes. Denn eigentlich ist das nach der Ausbildungsstruktur Landesverbandssache (siehe hier: http://www.dsb.de/bildung/konzep…gsstruktur_dsb/).
    Bei Flinte ist die Nachfrage bisher wohl nicht so hoch. In Hessen z.B. wurden die Flinten C-Trainer fachlich im Rahmen von D-Kadermaßnahmen ausgebildet. Da ich regelmäßig beim Förderkreis Wurfscheibe mitlese, überrascht mich eine zentrale C-Trainer Ausbildung hier nicht. Ergibt aus Qualitätsgründen aus meiner Sicht auch Sinn. Ob es sowas wie eine Qualitätssicherung bei den Landesverbandslehrgängen gibt?

  • Ob es sowas wie eine Qualitätssicherung bei den Landesverbandslehrgängen gibt?


    Gibt es ! (zumindest theoretisch ;) )
    Sämtliche Ausbildungsmaßnahmen beim DSB und seinen Untergliederungen im Bereich Trainerausbildung laufen unter dem DOSB-Ausbildungskonzept. Und dort sind auch qualitätssicherende Maßnahmen vorgesehen.

  • Zumindest beim RSB scheint man von dieser neuen Ausbildungsstruktur des DSB aber noch nicht allzu viel mitbekommen zu haben. Sonst würde man ja auch dort zum Schießsportleiter ausbilden und nicht zum Schießleiter. Und hätte man zudem auch noch mal so zwischendurch einen Blick in diese zugegebenermaßen zur Zeit nicht ganz perfekte Sportordnung geworfen, dann hätte man wohl auch erkennen können, dass zumindest der DSB unter den Begriffen Schießleiter und Schießsportleiter etwas unterschiedliches versteht und diese Begriffe auch entsprechend definiert hat. Ich behaupte jetzt mal, sich zumindest schon mal auf die einheitliche Verwendung bestimmter Begrifflichkeiten bzw. Fachtermini zu einigen, sollte doch auch Teil der angestrebten Qualitätssicherung sein, oder?


    Aber es kommt noch schlimmer. Während obiges ja nur einen weiteren Beitrag zur allgemeinen Verwirrung liefert, ist die folgende trotz netter und gut gemeinter Hinweise immer noch auf den Seiten des RSB zu findende Waffenrechtsauslegung zumindest im Falle eines Falls fahrlässig. Und zudem wird einem dann so ein Schreiben auch noch um die Ohren gehauen, wenn sich der eigene Landesverband und dessen Mitarbeiter an das Gesetz halten.

    http://www.rheinischer-schuetzenbund.de/fileadmin/medi…ngen_jugend.pdf

    http://www.rheinischer-schuetzenbund.de/fileadmin/medi…erstaendnis.pdf

    http://www.rheinischer-schuetzenbund.de/fileadmin/media/rsb/bilder/%DCbersicht - Wann d%FCrfen Minderj%E4hrige schiessen.pdf


    Wer jetzt nicht ganz so mit der Materie vertraut ist, es geht hier um die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten. Und diese Einverständniserklärung muss laut § 27 (3) WaffG für alle Minderjährigen, also für alle Schützinnen und Schützen unter 18 Jahren vorliegen, und zwar immer und bei jedem Schießen, sofern der Erziehungsberechtigte nicht selbst anwesend ist. Zum Verständnis: Die besondere Obhutspflicht und die Einverständniserklärung sind zwei unterschiedliche und unabhängige Forderungen und nur erstere wird durch den letzten Satz in § 27 (3) nach der allgemein gehaltenen Forderung in ersten Teil des Paragrafen wieder relativiert, nicht aber die Forderung nach der Einverständniserklärung.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Zumindest beim RSB scheint man von dieser neuen Ausbildungsstruktur des DSB aber noch nicht allzu viel mitbekommen zu haben. Sonst würde man ja auch dort zum Schießsportleiter ausbilden und nicht zum Schießleiter. Und hätte man zudem auch noch mal so zwischendurch einen Blick in diese zugegebenermaßen zur Zeit nicht ganz perfekte Sportordnung geworfen, dann hätte man wohl auch erkennen können, dass zumindest der DSB unter den Begriffen Schießleiter und Schießsportleiter etwas unterschiedliches versteht und diese Begriffe auch entsprechend definiert hat. Ich behaupte jetzt mal, sich zumindest schon mal auf die einheitliche Verwendung bestimmter Begrifflichkeiten bzw. Fachtermini zu einigen, sollte doch auch Teil der angestrebten Qualitätssicherung sein, oder?


    An dieser Stelle bin ich zumindest beim letzten Satz voll bei dir. Allerdings habe ich ein anderes Problem: Entgegen deiner Aussage, dass der DSB in seiner (unvollkommenen) SpO die Begriffe Schießleiter und Schießsportleiter unterschiedlich definiert hat, find eich in MEINER SpO 2014/2015 den Begriff Schießsportleiter gar nicht. Könntest du mir da weiterhelfen ?

    DAS war nämlich meines Wissens der Grund, warum der RSB vor ein paar jahren (ist glaube ich noch gar nicht so lange her) seinen früher verwendeten Begriff Schießsportleiter (den habe ich noch in Lizenzen stehen, die noch gar nicht so alt sind) durch Schießleiter ersetzt hat, weil er in der SpO des DSB (entgegen seines eigenen Ausbildungskonzeptes) nicht vorkommt.

    Aber wie gesagt, ich lasse mich gerne eines besseren belehren.



    Wer jetzt nicht ganz so mit der Materie vertraut ist, es geht hier um die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten. Und diese Einverständniserklärung muss laut § 27 (3) WaffG für alle Minderjährigen, also für alle Schützinnen und Schützen unter 18 Jahren vorliegen, und zwar immer und bei jedem Schießen, sofern der Erziehungsberechtigte nicht selbst anwesend ist. Zum Verständnis: Die besondere Obhutspflicht und die Einverständniserklärung sind zwei unterschiedliche und unabhängige Forderungen und nur erstere wird durch den letzten Satz in § 27 (3) nach der allgemein gehaltenen Forderung in ersten Teil des Paragrafen wieder relativiert, nicht aber die Forderung nach der Einverständniserklärung.


    Das mit der Einverständniserklärung bei Minderjährigen sehe ich auch so. Da stecken auch aus meiner Sicht Fehler drin. Ich sehe die Pflicht auch bis 18 Jahre als gegeben an.
    Allerdings, wenn wir denn schon bei den Feinheiten sind, ist diese schriftliche Erklärung von den Sorgeberechtigten abzugeben, die haben durchaus noch andere (weitergehende) Pflichten und Rechte als die Erziehungsberechtigten und müssen nicht immer identisch sein. Nur vor Ort reicht dann ein Erziehungsberechtigter aus.

  • Sehr interessant. Wie lange muss man denn im Schießsport aktiv zu sein? Kann man zwischenzeitlich im Rang aufsteigen? Dazu finde ich im Text leider nichts :(

  • Sehr interessant. Wie lange muss man denn im Schießsport aktiv zu sein? Kann man zwischenzeitlich im Rang aufsteigen? Dazu finde ich im Text leider nichts :(

    Was genau willst du wissen?

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  • Hallo schmidtchen,

    habe deine Anmerkungen erst jetzt gelesen.

    Den Schießsportleiter findest Du nicht in der Sportordnung. Der Schießsportleiter ist Teil des Ausbildungskonzepts des DSB und diese Stufe der Ausbildung gibt es auch bei uns im WSB und auch in anderen Landesverbänden auch schon länger.

    Ziel dieser Ausbildung ist aber in erster Linie, den Aspiranten zu befähigen, den Sportbetrieb im eigenen Verein zu organisieren, also quasi das Rüstzeug für diejenige Person zu liefern, welche dann oft in den Vereinen unter dem Begriff Vereinssportleiter agiert.

    Der Schießleiter nach DSB-Definition ist hingegen laut SpO der Leiter einer Meisterschaft. Dafür gibt es keine eigenständige Ausbildung, es gibt noch nicht einmal ein festgelegtes Anforderungsprofil dazu. Die Ausbildung zum Schießsportleiter liefert sicherlich das theoretische Rüstzeug und das sollte dann auch je nach Vereinsgröße für die Durchführung einer Vereinsmeisterschaft reichen, aber um eine größere Meisterschaft erfolgreich leiten zu können, muss man da auch rein wachsen und auch als einfacher Mitarbeiter erst mal genügend Erfahrung sammeln. Dann wird man vielleicht irgendwann auch mal ausgeguckt bzw. berufen.

    Deshalb halte ich auch die von Dir genannten Gedanken, welche bei euch dazu geführt haben, den Schießsportleiterlehrgang in Schießleiterlehrgang um zu nennen, auch für falsch. Abgesehen mal von der zusätzlichen Verwirrung, welche damit einher geht.


    Zum Erziehungsberechtigten: Ich gebe da nur den Gesetzestext wieder, und darin wird die Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten verlangt. Auch wenn man sich in der Praxis sicher um den Kontakt und auch das Wohlwollen der Eltern kümmern sollte, so gibt es auch Konstellationen, welche den Gesetzestext, so wie er lautet, als sinnvoll erscheinen lassen. Und deshalb sollten wir es auch an der Stelle so stehen lassen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • na ob es Zertifikate gibt, dich mich im Rang aufsteigen lassen bzw. wie wird das bewertet? :)

    Der Schieß(sport)leiter ist die Grundqualifikation für alle weiteren DSB-Qualifikationslehrgänge.
    Diese sind z.B. Trainer (in aufsteigender Reihenfolge: C-Basis, C-Leistungssport, B, A, Diplom)
    oder auch Kampfrichter (auch hier gibt es Abstufungen, aber damit habe ich mich nicht beschäftigt).

    "Rang" .... mhm .. man darf halt mehr Aufgaben bewältigen als vorher. In der Regel unentgeltlich oder maximal gegen eine Aufwandsentschädigung.
    Aber mit "Rang" hat das nun wirklich nichts zu tun. Den kann man nur mit guten Schießergebnissen bei den entsprechenden Wettbewerben verbessern.
    Ich habe nicht mal eine Schützenuniform, an die ich irgendwelche Phantasierangabzeichen anbringen könnte.

    "bewertet" , "Rang" .... sorry, aber in was für einer Welt lebst du?

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  • Zum Erziehungsberechtigten: Ich gebe da nur den Gesetzestext wieder, und darin wird die Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten verlangt. Auch wenn man sich in der Praxis sicher um den Kontakt und auch das Wohlwollen der Eltern kümmern sollte, so gibt es auch Konstellationen, welche den Gesetzestext, so wie er lautet, als sinnvoll erscheinen lassen. Und deshalb sollten wir es auch an der Stelle so stehen lassen.

    Ich weiss ja nicht, was du für einen Gesetzestext hast, aber bei mir ist in § 27 nur von Sorgeberechtigten die Rede ("...wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat") während DU in deinem Beitrag #9 vom 04.02.2015 von Erziehungsberechtigten sprichst.

    Bei der Frage des Begriffs Schieß(sport-)leiter kann man natürlich unterschiedlicher Meinung sein, aber die Verwirrung stiftet eindeutig der DSB, indem er eine Position in seinem Regelwerk verankert, für die es, wie du selbst sagst, weder ein klares Anforderungsprofil geschweige denn eine Ausbildung gibt. Demzufolge bleibt alles weitere dahinter Stückwerk. Übrigens ist bei uns bei der Übertragung der Schießleiterfunktion für eine Landesmeisterschaft tatsächlich auch relativ egal, ob die Person die Schießsportleiterausbiuldung hat oder nicht, es kommt alleine auf die persönliche Qualifikation an.

    Auf den Ebenen darunter tun sich die Funktionäre aber leider sehr schwer, überhaupt geeignete Personen in der Fläche rauszufinden. Und da hilft es durchaus, wenn mögliche Kandidaten auch eine Schiepsportleiter(bei uns eben Schießleiter-)ausbildung haben, da sie dann ZUMINDEST schon mal vertiefte theoretische Kenntnisse von einigen Dingen haben. Das es da mehr zu Bedarf, eine BM zu leiten, mag durchaus sein, aber man kann sich seine Leute halt auch nicht selbst backen.